Der Breitbandzweckverband informiert – Förderprojekt Gigabit 2.0 – Vorbereitungen

Das genannte Vorhaben gewinnt an Fahrt.
Um die noch nicht an der bereits verlegten Trasse oder im Bereich des Kabelanschlusses gelegenen Hausanschlüsse im Amtsbereich Süderbrarup zu erschließen, ist eine schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers für den Breitbandzweckverband erforderlich. Die Eigentümer werden im Zeitraum Januar/Februar 2024 vom Breitbandzweckverband angeschrieben und aufgefordert, den beigefügten Grundstücksnutzungsvertrag unterzeichnet zurückzusenden. Nur mit dieser Erklärung ist es dem Breitbandzweckverband gestattet, den kostenfreien Anschluss im Rahmen der Förderung Gigabit 2.0 für Sie zu realisieren.

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