Im Amt Süderbrarup gibt es ca. 1.500 Haushalte, die zurzeit keinen Zugang zu schnellem Internet haben und absehbar auch nicht durch Telekommunikationsunternehmen versorgt werden. Durch die Gründung des Breitbandzweckverbandes im Amt Süderbrarup bekommen diese unterversorgten Haushalte einen Glasfaseranschluss – direkt bis ins Haus. Demnächst haben Sie die Möglichkeit, sich einen Glasfaseranschluss zu sichern.
Breitbandausbau im Amt Süderbrarup
Damit das Projekt umgesetzt wird, müssen sich mindestens 40% der möglichen Haushalte für einen Glasfaseranschluss entscheiden – je früher desto besser. Auf dieser Webseite finden Sie immer den aktuellen Stand der Ausbauquote und die Möglichkeit zur Voranmeldung bei Vodafone. Weitere Informationen finden Sie in unserem Fragenkatalog.
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Der Breitbandzweckverband informiert – Sachstand Glasfaserausbau
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FAQ - Häufige Fragen
Ein Breitband-Internetzugang oder Breitbandanschluss ist ein Zugang zum Internet mit verhältnismäßig hoher Übertragungsrate. Das neue Glasfasernetz des Breitbandzweckverbandes im Amt Süderbrarup wird auch als NGA-Netz (NGA=Next Generation Access) bezeichnet und soll Geschwindigkeiten von mind. 50 MBit/s bis zu 1 GBit/s ermöglichen.
Glasfaserkabel oder auch Lichtwellenleiter sind Kabel zur Übertragung von in Lichtwellen umgewandelten Daten und haben eine weitaus höhere Reichweite als die bisher verwendeten Kupferkabel.
Der Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup errichtet das neue Breitbandnetz mit der FTTB-technik. FTTB = Fibre to the building = Glasfaser bis ins Haus. Mit dieser Technik sind Produkte bis zu einer Downloadrate von 1000 Mbit/s möglich und damit ist das Ende der Möglichkeiten noch nicht erreicht.
Es gibt noch:
FTTC = Fibre to the Curb, also Glasfaser bis zum Bordstein mit einer entsprechenden Restkupferstrecke
FTTH = Fibre to the Home, Glasfaser bis in die Wohnung
FTTD = Fibre to the Desk, Glasfaser bis in die Netzwerkdose am Schreibtisch
In einigen Bereichen des Amtes wird von einigen Telekommunikationsunternehmen die sogenannte Vectoring-Technik angeboten. Für viele Bürger ist dieses Angebot bereits eine wesentliche Verbesserung, da mit dieser Technik Downloadraten bis zu 100 Mbit/s möglich sind. Die tatsächliche Leistung hängt natürlich immer von der Restkupferstrecke ab, da der Glasfaserausbau bis zu einem Verteiler erfolgt, die Reststrecke wird weiterhin mit Kupferkabel verlegt. Die Zukunftstechnologie ist Glasfaser bis ins Haus.
Das Internet ist zu einem wichtigen Bestandteil des alltäglichen Lebensgeworden und nicht mehr wegzudenken. Ob im privaten Bereich oder in der Geschäftswelt ist eine schnelle Internetverbindung unverzichtbar. Unternehmen führen Videokonferenzen über das Internet, Menschen informieren sich online über Nachrichten und den Wetterbericht, benutzen internetfähige Fernsehgeräte (sogenannte Smart-TVs), erledigen Bankgeschäfte oder kaufen viele Dinge des täglichen Bedarfs beim Online-Händler. Eine besondere Bedeutung hat schnelles Internet für Wirtschaft und Industrie. Das Breitbandnetz ist daher ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit des Amtes Süderbrarup.
Um einen Glasfaserhausanschluss zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Anschlussadresse ist unterversorgt
- Vertrag mit dem Betreiber abschließen
- Grundstücksnutzungsvertrag ausgefüllt und unterzeichnet einreichen
Für den geplanten Ausbau eines Glasfasernetzes hat das Amt Süderbrarup in 2016 ein Markterkundungsverfahren durchführen lassen. Dieses Verfahren ist die Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln für den Breitbandausbau.
Die öffentliche Hand, also der Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup, springt dort ein, wo die Telekommunikationsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen kein Glasfasernetz errichten, und nur unter diesen Voraussetzungen des Marktversagens, werden Fördermittel bewilligt.
Die erhobenen Daten im Markterhebungsverfahren wurden nach folgenden Kriterien gefiltert: Ist ein Haushalt mit schnellem Internet versorgt oder unterversorgt.
Ein Gebiet gilt dann als unterversorgt, wenn
- die Versorgung der Telekommunikationsunternehmen <30 Mbit/s. im Download beträgt oder
- die Telekommunikationsunternehmen auch in den kommenden drei Jahren nicht beabsichtigen, mehr als 30 Mbit/s. im Download anzubieten
Dabei waren die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, adressgenau ihre aktuellen Angebote sowie die beabsichtigten Ausbaumaßnahmen für die nächsten 3 Jahre darzustellen. Aus den Erfassungsdaten, die diesen Kriterien entsprechen, wurde das Ausbaugebiet im Amt Süderbrarup ermittelt.
Der Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup errichtet ein passives Glasfasernetz, kann und wird es aber nicht betreiben. Das passive oder unbeleuchtete Breitbandnetz wird von dem Betreiber oder Pächter mit aktiver Technik ergänzt und betrieben.
In der Vorvermarktung für das Glasfasernetz wird ermittelt, ob ein Ausbau in dem jeweiligen Cluster realisiert wird. Wir benötigen im gesamten Ausbaugebiet eine Anschlussquote von mindestens 40%.
Sobald der Betreiber feststeht, beginnen die Planungen für die Vorvermarktung. Der Zeitplan, die Form und auch der aktuelle Stand der Vorvermarktung werden regelmäßig auf unserer Webseite und im Newsletter bekanntgegeben.
Für einen Breitbandzugang muss es immer einen Betreiber (Telekommunikationsanbieter) geben, der Sie über die technischen Voraussetzungen informiert. Wir haben geplant, zusammen mit dem Betreiber, Informationsveranstaltungen durchzuführen. Dort erhalten Sie sämtliche Informationen zu den verfügbaren Produkten und technischen Voraussetzungen.
Nach Ablauf der Vorvermarktungsphase werden alle Unterlagen ausgewertet und es wird ermittelt, ob die Ausbauquote von 40% erreicht ist. Dann steht der Detailplanung und den Bauarbeiten nichts mehr im Wege.
Diese Information entnehmen Sie dieser Webseite oder der Ihrer Gemeinde.
Sollte die angesetzte Mindestquote von 40% im gesamten Verbandsgebiet nicht erreicht werden, wird der Breitbandausbau nicht stattfinden. Die eingereichten Unterlagen würden so automatisch ihre Gültigkeit verlieren.
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